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Siegel Los Santos
Offizielles Dokument

Staat Los Santos

Gesetzbuch — Vollständige Rechtsordnung
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Grundgesetz
GG
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
§ 1 Recht auf Entfaltung

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

§ 2 Recht auf körperliche Unversehrtheit

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

§ 3 Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

§ 4 Recht auf freie Meinung

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

§ 5 Recht auf freie Arbeitsplatzwahl

Alle Bürger haben das Recht, einen Arbeitsplatz und eine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

§ 6 Schutz des Privateigentums

Das Haus oder die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter oder Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet werden.

§ 7 Schutz der Ehe und Familie

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt: der Ehegatte des Beschuldigten sowie Verwandte bis zum dritten Grad.

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Straßenverkehrsordnung
StVO
Die Straßenverkehrsordnung von Los Santos legt für alle Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum die Verhaltensregeln fest.
§ 1 Grundregeln
  • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
  • Das Führen eines Fahrzeuges bedarf einer gültigen Fahrerlizenz aus Los Santos.
  • Bei motorisierten Fahrzeugen mit 2 oder 3 Rädern ist es Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen.
  • Fahrerlizenzklassen: Klasse A (Motorrad), B (PKW), C (LKW), K (Boot), L (Luftfahrzeuge).
  • Es herrscht generelle Anschnallpflicht sowie 0-Promille-Regelung.
  • Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten.
  • Nach einem Verkehrsunfall haben alle Beteiligten bis zum Eintreffen des LSPD zu verbleiben.
§ 2 Allgemeine Regelungen
  • Zugelassen sind nur Fahrzeuge mit ordentlicher Beleuchtungsanlage und Kennzeichen.
  • Bei Fahrzeugen mit Martinshorn & Blaulicht ist unverzüglich Platz zu machen.
  • Das Rechts-Überholen ist verboten.
  • Bei durchgezogener Linie ist das Überholen generell verboten.
  • Innerorts: 2 Fahrzeuglängen Sicherheitsabstand; Highway: min. 5 Fahrzeuglängen.
§ 3 Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Vor Departments und Medical Center: 50 km/h
  • Innerorts: 80 km/h
  • Außerorts: 150 km/h
  • Highway: Unbegrenzt (Mindestgeschwindigkeit 80 km/h)
§ 4 Sonderregelungen
  • Nur staatliche Behörden dürfen Blaulichtanlagen besitzen und verwenden.
  • Schwertransporte bedürfen einer Genehmigung der Polizeibehörde.
  • Errichtete Straßensperren der Polizei dürfen nicht umfahren werden.
§ 5 Gewerblicher Verkehr
  • Gewerblicher Gütertransport bedarf einer Gewerbelizenz.
  • Personenbeförderung erfordert einen Personenbeförderungsschein.
§ 6 Fahrzeugdiebstahl

Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet, sein Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen. Wer ein geöffnetes Fahrzeug stehen lässt, trifft eine Teilschuld.

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Luftverkehrsordnung
LuVO
Die Luftverkehrsordnung regelt alle Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Luftraum von Los Santos.
§ 1 Allgemeine Regelung
  • Zum Führen eines Fluggerätes ist eine Lizenz der Klasse L erforderlich.
  • Das Fliegen unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss ist verboten.
  • Es herrscht eine Mindestflughöhe von 300 Metern (außer bei Start und Landung).
  • Über Exekutive, Staatsgefängnis und Militärbasis herrscht absolutes Flugverbot.
  • Starten und Landen ist nur auf zugelassenen Landeplätzen gestattet.
§ 2 Behinderung Start und Landebahn

Start- und Landebahn sind ausschließlich für den Flugverkehr freigegeben und dürfen nicht mit anderen Verkehrsmitteln befahren werden.

§ 3 Schwerer Eingriff in den Flugverkehr

Bei Missachtung der LuftVO, die schwere körperliche oder Sachschäden zur Folge hat, stellt dies einen schweren Eingriff in den Luftverkehr dar.

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Strafgesetzbuch
StGB — Allgemeine Definitionen (§1–§18)
§ 1Zeit der Tat

Die Strafe bestimmt sich nach dem Gesetzbuch des Staates Los Santos, das zur Zeit der Tat Gültigkeit hat.

§ 3Verbrechen und Vergehen
  • Verbrechen: rechtswidrige Taten mit hoher Mindestfreiheitsstrafe.
  • Vergehen: rechtswidrige Taten mit geringer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
§ 5Strafbarkeit des Versuchs

Der Versuch / die Planung eines Verbrechens ist stets strafbar und kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

§ 6Täterschaft und Anstiftung
  • Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
  • Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, wird jeder als Täter bestraft.
  • Der Anstifter wird wie der ausführende Täter bestraft.
§ 9Notwehr
  • Notwehr ist die Verteidigung zur Abwendung eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs.
  • Bei der Notwehr ist stets das geringste Mittel einzusetzen.
  • Überschreitung der Notwehr ist strafbar.
§ 10Kenntnis des Gesetzes

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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StGB — Allgemeine Straftatbestände
§1–§18
§ 1Sachbeschädigung

Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit einer Geldstrafe oder in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bestraft.

§ 3Beleidigung

Wer einen anderen beschimpft, beleidigt oder verspottet und seine Ehre verletzt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

§ 5Ausweispflicht
  • Jeder Bürger ist verpflichtet, sich stets gegenüber der Exekutive auszuweisen.
  • Ist die Identität nicht feststellbar, ist die Person festzunehmen bis zur Klärung.
§ 10Vermummung

Im Staat Los Santos gilt ein Vermummungsverbot. Niemand darf in der Öffentlichkeit Kleidung tragen, die das Gesicht verbirgt. Ausgenommen: SWAT-Beamte zum Schutz der eigenen Sicherheit.

§ 12Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen die erforderliche Hilfe verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.

§ 14Verjährungsfrist
  • 30 Tage bei Freiheitsstrafe bis 300 Monate.
  • 15 Tage bei Freiheitsstrafe bis 150 Monate.
  • Mord, fahrlässige Tötung und Verbrechen gegen die innere Sicherheit verjähren nicht.
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StGB — Raub & Erpressung
§19–§23
§ 19Diebstahl

Wer eine fremde Sache mit Vorsatz entwendet, um sich zu bereichern. Das Aufbrechen eines Fahrzeugs wird bereits als Diebstahl gewertet.

§ 20Diebstahl besonderer Schwere

Als besonders schwerer Diebstahl gilt ein Sachwert ab 100.000$. Zusätzliche Freiheitsstrafe.

§ 21Raub

Wer eine fremde Sache unter Androhung von Gewalt entwendet.

§ 22Schwerer Raub

Wer eine fremde Sache unter Androhung von Gewalt, mit Hilfe von Waffen entwendet.

§ 23Räuberische Erpressung

Wer einen Menschen durch Androhung von Gewalt, mit oder ohne Waffen, zu einer Handlung nötigt, um sich zu bereichern.

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StGB — Körperliche Delikte & Leben
§24–§27
§ 24Körperverletzung

Wer einer anderen Person gesundheitliche Schäden zufügt, wird mit Bußgeld und/oder Freiheitsstrafe belegt.

§ 25Schwere Körperverletzung

Wer einer anderen Person gesundheitlichen Schaden mit Hilfe von Waffen und/oder Gegenständen zufügt.

§ 26Mord

Wer einen Menschen tötet, wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe belegt.

§ 27Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen herbeiführt, wird mit Geld- und Freiheitsstrafe belegt.

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StGB — Persönliche Freiheit
§28–§30
§ 28Freiheitsberaubung / Geiselnahme
  • Freiheitsberaubung: jemanden gegen seinen Willen gefangen halten.
  • Geiselnahme: mit Gewalt oder Waffeneinsatz gegen den Willen festhalten.
  • Besonders schwer bei Nutzung der Geisel zur Erpressung.
§ 29Bedrohung

Wer einen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, wird mit Geldstrafe belegt. In schweren Fällen (z.B. Mordandrohung) droht Freiheitsstrafe.

§ 30Erpresserischer Menschenraub

Wer einen Menschen entführt, um sein Wohl für eine Erpressung auszunutzen.

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StGB — Widerstand gegen die Staatsgewalt
§31–§34
§ 31Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Wer eine Behörde an der Ausübung ihrer Pflichten behindert — durch Wort, Taten oder Gewalt — wird mit Geld- und Freiheitsstrafe belegt.

§ 32Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Wer einen Amtsträger in der Ausübung seiner Pflichten tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe belegt.

§ 33Gefangenenbefreiung

Wer einen Gefangenen befreit oder bei dieser Tat unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe belegt.

§ 34Amtsanmaßung

Wer sich der Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt ohne Befugnis, wird mit Geld- und Freiheitsstrafe belegt.

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StGB — Öffentliche Ordnung
§35–§41
§ 35Hausfriedensbruch / Einbruch

Wer sich ohne Erlaubnis Zutritt zu einer Wohnung oder einem Geschäftsraum verschafft oder sich nach Aufforderung weigert zu verlassen.

§ 38Glücksspiel

Wer ohne staatliche Genehmigung ein Glücksspiel ausrichtet, wird mit Geld- und Freiheitsstrafe belegt.

§ 40Rückfall

Ein wiederholter Rückfall kann mit einer verdoppelten Strafe geahndet werden (gleicher Straftatbestand).

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Terroristische Aktivitäten
§42–§44
§ 42Kriminelle Vereinigung
  • Zusammenschluss von mehr als 2 Personen zur Begehung von Straftaten.
  • Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder ihr beitritt, macht sich strafbar.
§ 43Bildung einer Terroristischen Vereinigung
  • Zweck: Schädigung der Grundordnung des Staates.
  • Strafe: Lebenslange Haftstrafe; bei besonderer Schwere Todesstrafe möglich.
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Genussmittelgesetz
GmG
§ 1Allgemeines
  • Privater Verkauf von Alkohol in großen Mengen (mehr als 5 Stück) an Dritte ist strafbar.
  • Das illegale Brennen von Moonshine oder ähnlichen Produkten ist verboten.
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Waffengesetz
WaffG
Illegale Waffen sind alle Waffen, die nicht bei einem zertifizierten Waffenhändler gekauft wurden oder keine Seriennummer haben.
§ 1Waffenlizenzen
  • Waffenschein A: Kategorie A — Kurzwaffen
  • Waffenschein B: Kategorie B — Repetierlangwaffen und Vorderlader
  • Waffenschein C/S: Kategorie C/S — Halb- und Vollautomatische Langwaffen
§ 2Besitz und Führen
  • Besitz illegaler Waffen: Geld- und Freiheitsstrafe.
  • Waffen der Kategorie C unterliegen einem Führungsverbot.
  • Exekutivbeamte benötigen im Dienst keinen Waffenschein für ihre Dienstwaffen.
§ 3Nutzung
  • Offenes Tragen im Stadtgebiet: Geldstrafe.
  • Nutzung außerhalb von Schießständen oder Privatgeländen: Haftstrafe + Waffenentzug.
  • Ausnahmen: Exekutivbeamte im Dienst, Notwehr.
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Betäubungsmittelgesetz
BtmG
§ 1Betäubungsmittel
  • LSD, Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamin
  • Auch der Besitz der Grundprodukte zur Herstellung steht unter Strafe.
§ 3Eigenbedarf

Eine Einheit gebrauchsfertiges Cannabis gilt als Eigenbedarf und wird gemildert bestraft.

§ 4Strafe

Wer Betäubungsmittel über Eigenbedarf hinaus besitzt, anbaut, herstellt oder damit Handel treibt, wird mit Geld- und Freiheitsstrafe belegt.

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Arbeitsgesetz
ArbG
§ 1Arbeitsvertrag
  • Vertrag kommt durch mündliches oder schriftliches Einverständnis zustande.
  • Kündigung bei schriftlichem Vertrag bedarf eines Grundes.
  • Bei längerer Betriebszugehörigkeit ist eine Abfindung fällig (2.500–5.000$/Woche).
§ 4Kündigung

Die Kündigung muss entsprechend des Vertrages verfasst werden. Sachgerechte und ordentliche Kündigung ist Pflicht des Arbeitgebers.

§ 5Suspendierung
  • Suspendierung maximal 1 Woche bei laufenden Ermittlungen.
  • Suspendierung über 3 Wochen zieht automatisch Kündigung nach sich.
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Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
POG
§ 1Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die Ordnungsbehörden haben die Maßnahme zu wählen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.

§ 7Gewahrsam
  • Zum Schutz der Person gegen Gefahr für Leib und Leben.
  • Zur Verhinderung einer bevorstehenden Straftat.
  • Nach einer vollendeten Straftat.
  • Zur Identitätsfeststellung.
§ 9Durchsuchung
  • Bei dringendem Tatverdacht auf eine Straftat.
  • Bei Sichtung von Ordnungswidrigkeiten.
  • Bei Verdacht auf illegale Waffen.
  • Bei Aufenthalt in einer Sperrzone.
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Strafprozessordnung
StPO
§ 10Haftbefehle
  • Muss von einem Richter unterzeichnet und beglaubigt werden.
  • Muss formgemäß schriftlich erstellt werden.
  • Enthält: vollständiger Name, Haftgrund, dringender Tatverdacht.
§ 17Kautionsgesetz
  • Nach 20 WE Wartezeit in Untersuchungshaft besteht Kautionsmöglichkeit.
  • Kein Kautionsanspruch bei Wiederholungsgefahr oder Fluchtgefahr.
  • Kaution wird nach erfolgreichem Gerichtserscheinen zurückerstattet.
§ 18Untersuchungshaft
  • Vorzeitige Inhaftierung bei dringendem Tatverdacht.
  • Zeit wird nicht an das endgültige Strafmaß angerechnet.
  • Miranda-Warnung ist spätestens bei Anlegen der Handfesseln zu verlesen.
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Antikorruptionsgesetz
AkG
§ 1Bestechung

Wer einem Amtsträger Geschenke oder Vorteile anbietet, wird mit Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.

§ 4Verletzung des Dienstgeheimnisses

Wer ein anvertrautes Geheimnis unbefugt offenbart. Das Dienstgeheimnis bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

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Bürgerliches Gesetzbuch
BGB
§ 1Eheschließung

Die Eheschließung wird vor einem Richter oder Geistlichen vollzogen. Zwangsehe ist nichtig und wird von der Justiz annulliert.

§ 6Erbrecht
  • Benötigt ein notariell beglaubigtes Testament.
  • Testament gilt nach 48 Stunden und Vorliegen einer Notarskopie.
  • Erbschaftssteuer: 10% (Gegenstände), 15% (Geld), 15% (Grundstücke).
§ 7Verurteilung zur Haftstrafe
  • Haftstrafen werden in Haft-Einheiten (HE) berechnet.
  • Überschreitende HE: 1 HE = 200$.
  • Bis zum Hafttermin: Fußfessel und tägliche Meldepflicht.
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Vertragsrecht
VR
§ 1Vertragsfreiheit

Die Vertragsparteien können den Vertragsinhalt frei gestalten. Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärung zustande.

§ 2Gesetzliche Beschränkung

Verträge dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und werden durch diese beschränkt.

§ 4Verstöße gegen Vertragsinhalte
  • Bei Verstößen steht den Vertragspartnern die Klage bei Gericht offen.
  • Nur schriftliche Verträge können Grundlage einer Klage sein.