§2.1) Staatliche Fraktionen haben stets Vorrang und unterliegen keiner Mitgliederbegrenzung.
§2.2) Wer sich außerhalb des Dienstes befindet, muss sich als "Off-Duty" deklarieren.
§2.3) Wer keine offizielle Jobkleidung trägt, darf seinen Job nicht ausführen.
§2.4) Korruption im Austausch für Informationen ist in leichten Fällen erlaubt. FIB darf in keinem Fall korrupt sein.
§2.5) Staatliche Fahrzeuge dürfen nicht für Farmen oder private Fahrten verwendet werden.
§2.6) Zivile oder kriminelle Fahrzeuge dürfen nur beschlagnahmt werden, wenn sie direkt in eine Straftat involviert sind.
§2.7) Fahrzeuge die nur abgeschleppt werden um Straßen freizumachen gelten nicht als beschlagnahmt.
§2.8) Beschlagnahmte Materialien dürfen nicht entwendet werden.
§2.9) Staatliche Befugnisse dürfen nicht für persönliche Vorteile missbraucht werden.
§2.10) Staatliche Fraktionen müssen neutral und fair handeln.
§2.11) Staatliche Waffen von FIB, LSPD oder Army dürfen nicht entwendet werden.