Fraktionen & Gruppen

Fraktions­regelwerk

Dieses Regelwerk gilt für alle offiziellen Fraktionen auf VexoraCity und ergänzt das allgemeine Regelwerk.

§1) Allgemein ˅
§1.1) Fraktionsleiter dürfen in keinem anderen GTA Roleplay-Projekt im Server-Team tätig sein oder eine Fraktion führen.
§1.2) Es ist nur einmal möglich, ein Konzept einzureichen und Fraktionsleiter zu werden.
§1.3) Eine Fraktion wird aufgelöst, wenn sie 3 Verwarnungen erhält. Eine Verwarnung verfällt nach 2 Wochen.
§1.4) Fraktionshopping ist streng untersagt. Es gilt eine Sperre von 3 Tagen zwischen dem Wechsel von Fraktionen.
§1.5) Fraktionen erhalten offizielle Discord-Server auf VexoraCity. Diese müssen genutzt werden.
§1.6) OOC-/Trashtalk, Madness, Hetze oder Beleidigungen gegenüber anderen Fraktionen führen zur direkten Auflösung.
§1.7) Der Fraktionsbestand muss innerhalb der Fraktionsräume aufbewahrt werden.
§1.8) Fraktionsleiter (Ränge 10, 11, 12) können keine weitere Führungsposition übernehmen.
§2) Staatliche Fraktionen ˅
§2.1) Staatliche Fraktionen haben stets Vorrang und unterliegen keiner Mitgliederbegrenzung.
§2.2) Wer sich außerhalb des Dienstes befindet, muss sich als "Off-Duty" deklarieren.
§2.3) Wer keine offizielle Jobkleidung trägt, darf seinen Job nicht ausführen.
§2.4) Korruption im Austausch für Informationen ist in leichten Fällen erlaubt. FIB darf in keinem Fall korrupt sein.
§2.5) Staatliche Fahrzeuge dürfen nicht für Farmen oder private Fahrten verwendet werden.
§2.6) Zivile oder kriminelle Fahrzeuge dürfen nur beschlagnahmt werden, wenn sie direkt in eine Straftat involviert sind.
§2.7) Fahrzeuge die nur abgeschleppt werden um Straßen freizumachen gelten nicht als beschlagnahmt.
§2.8) Beschlagnahmte Materialien dürfen nicht entwendet werden.
§2.9) Staatliche Befugnisse dürfen nicht für persönliche Vorteile missbraucht werden.
§2.10) Staatliche Fraktionen müssen neutral und fair handeln.
§2.11) Staatliche Waffen von FIB, LSPD oder Army dürfen nicht entwendet werden.
§3) Kriminalfraktionen ˅
§3.1) Jede Fraktion muss Sprachgebrauch, Aussehen, Verhalten und Namen an das Fraktionskonzept anpassen.
§3.2) Jedes Mitglied einer Kriminalfraktion ist verpflichtet, immer fraktionspassende Kleidung zu tragen.
§3.3) Fraktionsfahrzeuge müssen einheitlich gestaltet und eindeutig erkennbar sein.
§3.4) Kriminalfraktionen dürfen nur mit ihren eigenen Fraktionsfahrzeugen aktiv agieren.
§3.5) Kriminalfraktionen dürfen keine Zivilisten zur Unterstützung in Kämpfen hinzuziehen.
§3.6) Probezeit & Aufbauschutz: Nach Gründung gilt eine Probezeit von 7 Tagen.
§3.7) Bloodout: Nach einem Bloodout ist sämtliches Wissen über die Fraktion hinfällig.
§3.8) Fraktionen müssen realistisch geführt werden. Unpassende Mischungen sind nicht gestattet.